Kreative Fische aus Bremen
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (Stand: 20. Juni 2016)
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle durch Kreative Fische erstellten Angebote, erbrachten Dienste und Leistungen, insbesondere für Leistungen von Kreative Fische in den Bereichen Fotografie, Design und Webdesign. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Kreative Fische und dem Besteller. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung der AGB durch Auftragserteilung seitens des Bestellers. Die AGB von Kreative Fische sind im Internet unter „www.kreative-fische.de“ jederzeit frei abrufbar.
1.2 Die AGB von Kreative Fische gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB von Kreative Fische abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Kreative Fische nicht an, es sei denn, Kreative Fische hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB von Kreative Fische gelten auch dann, wenn Kreative Fische in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt. Der Besteller erkennt die AGB von Kreative Fische an.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen Kreative Fische und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Etwaige nachträglich getroffene Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind als Anlage zu der grundlegenden Vereinbarung zu kennzeichnen. Ein Ausschluss des Schriftformerfordernisses muss ebenfalls schriftlich vereinbart werden.
1.4 Diese AGB gelten auch gegenüber Unternehmern im Sinn des § 310 Abs. 1 BGB.
1.5 Kreative Fische ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Besteller mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an seine angegebene E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Sollte den Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung widersprochen werden, so geltend diese als von dem Besteller angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Bestellers und wirken sich diese Änderungen unmittelbar aus, so kann der Besteller das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung kündigen.
1.6 Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind insbesondere analoge und digitale Fotografien, Negative, Diapositive, Papierbilder, Stillvideos und elektronische Stehbilder in digitalisierter Form.
2. Angebot und Angebotsunterlagen
2.1 Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann Kreative Fische dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang annehmen.
2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Kreative Fische sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch und insbesondere für solche schriftlichen oder digitalen Unterlagen, die mit dem Vermerk „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Kreative Fische.
2.3 Die Überlassung einer Auswahlsendung durch Kreative Fische bedeutet keine Genehmigung einer Verwendung.
3. Umfang der Verwendung
3.1 Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, erwirbt der Besteller oder Käufer nur die Erlaubnis zur einmaligen Wiedergabe bzw. Verwertung für eigene, Kreative Fische zu offenbarende und vorher zu vereinbarende Zwecke. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch erneut der Zustimmung durch Kreative Fische.
3.2 Jede anderweitige Verwendung, Wiedergabe, Reproduktion, Bearbeitung, Umbildung, Nachbildung oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und entsprechender Honorierung. Der Besteller ist nicht berechtigt, Nutzungsrechte an Dritte weiterzuübertragen.
3.3 Verletzt der Besteller das Urheberrecht von Kreative Fische oder des jeweiligen Fotografen, so hat er für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Entschädigung mindestens in Höhe des üblichen Honorars des Vertragsgegenstandes an Kreative Fische zu leisten.
3.4 Die Genehmigung zur Verwendung des ausgewählten Materials ist gegebenenfalls durch den Besteller bei von Kreative Fische personenverschiedenen Inhabern der Urheber-, Verwertungs- und Eigentumsrechte einzuholen. Der Verwendungszweck ist dabei ausdrücklich kenntlich zu machen.
3.5 Exklusivrechte und Sperrfristen müssen schriftlich vereinbart werden und bedürfen einer besonderen Freigabeerklärung.
3.6 Lichtbilder in Form von Portraitfotos oder solche, bei denen Personen erkennbar abgebildet sind, sowie Fotos von Kunstwerken dürfen nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sofern die betreffenden Rechte nicht von Kreative Fische übertragen werden können. Eine unerlaubte Benutzung erfolgt ausschließlich auf Risiko des Bestellers.
3.7 Der Besteller ist verpflichtet, Kreative Fische die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen.
3.8 Soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, werden dem Besteller an den im Rahmen des Auftrages erstellten oder verwendeten Programmen und Programmteilen (z.B. Internetseiten) für die Dauer des Vertragsverhältnisses Nutzungsrechte eingeräumt. Dies gilt auch für die Überlassung von Software. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller, auf die Kreative Fische keinen Einfluss hat. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Änderungen von Seiten des Bestellers sowie von Dritten sind unzulässig.
3.9 Kreative Fische behält sich vor, Seiteneinstellungen oder Suchmaschineneinträge für von ihr gestaltete Internetseiten, die gegen bestehende Gesetze und Rechtsnormen verstoßen oder nach Auffassung von Kreative Fische rassistischen, sexistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalts sind oder die nach Ansicht von Kreative Fische geeignet sind, die sittlichen, religiösen oder weltanschaulichen Gefühle anderer zu verletzen, nicht zu erstellen oder bei Suchmaschinenanbietern zu melden.
3.10 Soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, endet das Nutzungsrecht mit dem Ende der Vertragslaufzeit. Der Kunde hat sodann alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen unverzüglich an Kreative Fische zurückzugeben. Der Kunde löscht die Software in jeder Form von seinen Rechnern, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
3.11 Kreative Fische ist berechtigt, die erstellten Werke und Leistungen des Kunden in jedweder Form als Referenz, insbesondere für interne Zwecke zu verwenden, Screenshots der Programme und/oder einen Link zu deren Domain auf ihre Internetseite zu platzieren.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Jegliche Verwendung von Produkten und Leistungen von Kreative Fische ist honorarpflichtig.
4.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von Kreative Fische „ab Werk“ ausschließlich Porto und Verpackung; diese Positionen werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt.
4.3 Die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen von Kreative Fische eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ist der Besteller Verbraucher, so weist Kreative Fische die Endpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer aus.
4.4 Der Abzug von Skonto durch den Besteller bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung mit Kreative Fische.
4.5 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis bzw. das Honorar netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Hinsichtlich des Zahlungsverzugs des Bestellers gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.6 Im Falle der Vereinbarung einer Ratenzahlung durch den Besteller gilt Folgendes: Gerät der Besteller für zwei aufeinander folgende Fälligkeitstermine mit der Bezahlung in Verzug, so wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort fällig. Kreative Fische kann in diesem Fall das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
4.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Kreative Fische anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.8 Die Honorarsätze und die Zahlungsmodalitäten werden grundsätzlich vor der Verwendung vereinbart. Sie richten sich unter anderem nach Verwendungszweck, Umfang und Aufwand der Tätigkeit von Kreative Fische, die vom Besteller vor Auftragsausführung bekannt zu geben sind.
4.9 Es wird klargestellt, dass die Verwendung des Bildmateriales oder anderer Leistungen von Kreative Fische für Layout Zwecke, für Kundenrepräsentationen und als Skizzenvorlage ebenfalls vergütungspflichtig ist.
4.10 Für eine Auswahlsendung werden von Kreative Fische Bearbeitungsgebühren berechnet, die sich aus der Art und dem Umfang des entstandenen Arbeitsaufwandes ergeben, jedoch mindestens 20,00 €! betragen. Diese Gebühren werden bei der Verwendung eines Motivs aus der Auswahlsendung nicht verrechnet.
4.11 Bei einer Auswahlsendung werden dem Besteller die Arbeitsmaterialien nur leihweise auf eine Zeit von höchstens sechs Monaten gegen das vereinbarte Honorar überlassen. Sie sind sorgfältig zu behandeln Das Versandrisiko trägt der Rücksender. Teile, die nicht verwendet werden, sind unverzüglich zurückzugeben. Bei aktuellem Bildmaterial beträgt die Auswahlfrist im Zweifel zehn Tage, bei Archivmaterial vier Wochen.
5. Lieferzeit
5.1 Der Beginn der von Kreative Fische angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus, die für die Ausführung der Bestellung erforderlich ist.
5.2 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von Kreative Fische setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach § 320 BGB bleibt vorbehalten.
5.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Kreative Fische berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5.4 Sofern die Voraussetzungen von 5.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.5 Im Übrigen haftet Kreative Fische im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % pro Woche, maximal 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
6. Gefahrenübergang und Verpackungskosten
6.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
6.2 Die Kosten für den Transport und alle hierfür erforderlichen Verpackungen werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt.
7. Mängelhaftung
7.1 Eine Farbechtheit des Endproduktes wird nicht gewährleistet. Etwaige Farbabweichungen im Rahmen des üblichen Umfangs lösen keinerlei Ersatzansprüche aus. Nur wenn der Kunde beim Andruck anwesend ist und das Ergebnis in seiner konkreten Ausgestaltung abnimmt und freigibt, können spätere Abweichungen beanstandet werden.
7.2 Hat der Besteller von Lichtbildern dem Fotografen von Kreative Fische keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Beanstandungen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Besteller während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf von Kreative Fische behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7.3 Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), so setzen Mängelansprüche des Bestellers voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.4 Im Falle der Mangelbeseitigung ist Kreative Fische verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet wurde.
7.5 Kreative Fische haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen von Kreative Fische, beruhen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ein entsprechender Anspruch ist nur gegeben, wenn die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf von Kreative Fische, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.6 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von Kreative Fische ausgeschlossen.
7.7 Die Verjährungsfrist für Rechte des Bestellers bei Mängeln beträgt zwölf Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt, in dem die Gefahr auf den Besteller übergeht.
7.8 Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
8. Gesamthaftung
8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 7 vorgesehen, ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragschluss, wegen der Verletzung von Neben- oder Schutzpflichten oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
8.2 Soweit die Haftung von Kreative Fische ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Aushilfen, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Kreative Fische.
9. Eigentumsvorbehaltssicherung und Urheberrechte
9.1 Die Verwendung des Bildmaterials und der Leistungen von Kreative Fische ist ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Umfangs und Zweckes zulässig. Dazu, sowie zur Erweiterung dieser Möglichkeiten, bedarf es einer schriftlichen Genehmigung von Kreative Fische.
9.2 Kreative Fische ist Inhaberin der Nutzungs- und Verwertungsrechte (Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)) an den Bildmaterialien und sonstigen im Rahmen des Auftrags bereitgestellten Leistungen bzw. Werken (insbesondere Internetseiten, Skripte, Programme und Grafiken) und bleibt Inhaberin dieser Rechte, bis für die im vereinbarten Umfang gewährten Verwendungsund Nutzungsmöglichkeiten eine vollständige Bezahlung erfolgt. Der Übergang der Verwertungsrechte erfolgt ausschließlich für die Dauer und den Umfang der vereinbarten Überlassung. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen (insbesondere auf anderen Internetseiten) ist ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch Kreative Fische, bzw. wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, nicht gestattet.
9.3 Der Besteller versichert, dass er an allen an Kreative Fische übergebenen Vorlagen und Arbeitsmaterialien (insbesondere Designentwürfe und Lichtbilder) das uneingeschränkte Vervielfältigungs-, Nutzungs- und Verbreitungsrecht besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt ausschließlich der Besteller. Für den Fall der Inanspruchnahme von Kreative Fische durch solche dritten Personen ist der Besteller verpflichtet, Kreative Fische von diesen Ansprüchen freizustellen.
9.4 Der Besteller eines Lichtbildes im Sinne des § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
9.5 Von Kreative Fische dem Besteller oder Dritten im Rahmen der Vertragsdurchführung überlassene Arbeitsmaterialien sind und bleiben Eigentum von Kreative Fische. Sie dienen dem Besteller im Rahmen der vereinbarten Überlassung als Hilfsmittel. Hiervon abweichende Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen.
9.6 Kreative Fische behält sich das Eigentum sowie die Rechte an den Waren und Leistungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Kreative Fische berechtigt, die Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch Kreative Fische liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Kreative Fische hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die Pfändung der Ware durch Kreative Fische gilt stets als Rücktritt vom Vertrag. Kreative Fische ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
9.7 Der Besteller ist verpflichtet, die überlassenen Materialien und Gegenstände pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
9.8 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller Kreative Fische unverzüglich schriftlich hierüber zu benachrichtigen, damit Kreative Fische Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kreative Fische die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den für Kreative Fische entstandenen Ausfall.
10. Urhebervermerk und Belegpflicht
10.1 Eine Verwendung ist stets nur mit einem Urhebervermerk, der zweifelsfrei zugeordnet werden kann, gestattet. Er ist deutlich sichtbar mit „foto-fisch.de © dijana nukic“ (bei Bildmaterial) bzw. „© Kreative Fische“ (bei anderen Leistungen) zu kennzeichnen. Der Name der Agentur und des Fotografen sind ebenfalls deutlich sichtbar bei jeder Wiedergabe anzugeben.
10.2 Unterbleibt ein derartiger Urhebervermerk, so entsteht ein Zuschlag zum jeweiligen Honorar in Höhe von 100 %.
10.3 Von jeder Veröffentlichung sind Kreative Fische zwei Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzusenden.
10.4 Bei der Verwertung eines Lichtbildes kann der Fotograf Kreative Fische, sofern nicht anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
10.5 Die Negative von Lichtbildern sowie eine Kopie der elektronisch gespeicherten Lichtbilder verbleiben bei dem Fotografen von Kreative Fische. Eine Herausgabe der dieser Gegenstände an den Besteller erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
11.1 Sofern dies gesetzlich zulässig ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche Verträge mit Kreative Fische Bremen. Kreative Fische behält sich das Recht vor, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
11.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Bremen Erfüllungsort.
12. Sonstiges
12.1 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit Kreative Fische geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung durch Kreative Fische.
12.2 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Bestellers können im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen von Kreative Fische gespeichert werden.
12.3 Sollte eine Bestimmung der vorstehenden AGB nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.